Lebensbestätigung

Für die Auszahlung von Pensionen an im Ausland wohnhafte PensionsbezieherInnen ist grundsätzlich die Vorlage einer Lebensbestätigung erforderlich. Damit wird bescheinigt, dass die betreffende Person nach Feststellung der Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat, Honorarkonsulat) zum Zeitpunkt der Ausfertigung der Bestätigung am Leben war. Grundsätzlich müssen PensionsbezieherInnen persönlich bei der Vertretungsbehörde vorsprechen und dort ihre Identität nachweisen. Falls die Vorsprache wegen Alter oder Krankheit nicht möglich ist, kann die Vertretungsbehörde - sofern ohne größeren Aufwand durchführbar - vor Ort am Wohnsitz die entsprechenden Feststellungen treffen. Seitens der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist einmal jährlich die Vorlage einer Lebensbestätigung erforderlich. Die PVA versendet daher einmal jährlich (im Jänner) ein entsprechendes Formular. Das Formular ist umgehend unterschrieben und von der nächstgelegenen konsularischen Vertretung beglaubigt an die PVA zu retournieren. Wenn das vollständig ausgefüllte Formular nicht bis spätestens Juni bei der PVA einlangt, wird die Pensionsauszahlung vorläufig eingestellt.

Sollten Sie das Formular bis Ende Februar nicht erhalten haben, besteht die Möglichkeit, die Lebensbestätigung auszudrucken und nach Beglaubigung (etwa durch die nächstgelegene konsularische Vertretung) einzusenden. Änderungen über den Wohnsitz oder maßgebliche Verhältnisse für die Bezugsberechtigung müssen zudem jeweils binnen zwei Wochen bekannt gegeben werden.



Beglaubigungen

Die Beantragung einer Beglaubigung ist ausschließlich in der Österreichischen Botschaft in Berlin möglich.


    Strafregisterauszug

    Das Strafregister ist ein von der Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Strafregisterbescheinigungen werden auf Antrag ausgestellt und sind kostenpflichtig. Sie können bei jeder zuständigen Behörde (im Inland: Bundespolizeidirektion bzw. Bürgermeister, im Ausland: konsularische Vertretungen Österreichs) beantragt werden. Die/Der AntragstellerIn hat zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei Antragstellung oder bei Abholung, persönlich bei der Behörde zu erscheinen. Es besteht somit die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine dritte Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht. Falls die persönliche Anwesenheit für die/den AntragstellerIn eine unzumutbare Härte darstellt (Krankheit, Entfernung des Wohnortes, Gebrechlichkeit), kann in Ausnahmefällen die Unterschrift auf dem Antragsformular von einer/einem NotarIn, einem Gericht oder einer anderen offiziellen Behörde beglaubigt und mit einer beglaubigten Kopie des Reisepasses oder Personalausweises an die Vertretung übermittelt werden.

    Erforderliche Unterlagen:
    • Antragsformular
    • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass)
    • Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde
    • Für eine „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ zusätzlich: vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung der/des DienstgeberIn


    Aus technischen Gründen können bei uns leider keine Reisepässe, Personalausweise, Visa und Notpässe beantragt werden. Bitte wenden Sie sich an unsere Kolleg:innen 

    in Hamburg: https://www.austria-hamburg.de/
    oder
    in Berlin: https://www.bmeia.gv.at/oeb-berlin/



     Staatsbürgerschaftsnachweis:

    Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
    Zuständig für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist jene Behörde/Vertretungsbehörde, in deren Amtsbereich die Person ihren Hauptwohnsitz hat. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, obliegt die Ausstellung der Österreichischen Botschaft in Berlin (ÖB Berlin) bzw. bei Wohnsitz in Bayern/Baden-Württemberg dem Generalkonsulat in München.

     
    Erforderliche Unterlagen im Original und zusätzlicher Kopie.

    •    Antragsformular (vollständig und leserlich ausgefüllt)
    •    Erklärung  Erwachsene/Minderjährige (bei Minderjährigen: zusätzlich vom österreichischen Elternteil)
    •    Ausweisdokument des Antragstellers (Reisepass, Personalausweis aller vorhandenen Staatsangehörigkeiten),
          bei Minderjährigen bzw. volljährigen Erstantragstellern zusätzlich von beiden Elternteilen
    •    Bei Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten durch Abstammung: Kopien der Pässe od. Personalausweise des/r anderen
          Staates/n der Eltern, gültig zum Zeitpunkt der Geburt des Antragstellers
    •    Sollte das Kind auch in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Abs. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes
          sein  (Erwerb ist bei mehr als 8-jährigem legalen Aufenthalt der ausländischen Eltern in D vor Geburt des Kindes möglich), bitte
          auch um Vorlage der entsprechenden Bestätigung der deutschen Behörden.
    •    Geburtsurkunde des Antragstellers
    •    Geburtsurkunde beider Elternteile (bei Minderjährigen bzw. volljährigen Erstantragstellern)
    •    bei unehelich geborenen Kindern: ggf. VATERSCHAFTSANERKENNUNG und Vereinbarung über die gemeinsame Obsorge
    •    ggf. Heiratsurkunde(n) bzw. Abschrift(en) aus dem Familienbuch / Partnerschaftsurkunde(n) des Antragstellers bzw. der
          Eltern (bei Minderjährigen bzw. volljährigen Erstantragstellern)
    •    ggf. Scheidungsurteil(e) bzw. Scheidungsanerkennung(en) MIT RECHTSKRAFTVERMERK / Nachweis über die Auflösung(en)
          der Partnerschaft des Antragstellers bzw. der Eltern (bei Minderjährigen bzw. volljährigen Erstantragstellern)
    •    ggf. Sterbeurkunde(n) des Ehepartners/Partners
    •    Staatsbürgerschaftsnachweis des österreichischen Elternteils (bei Minderjährigen bzw. volljährigen Erstantragstellern)
    •    ggf. Bescheid über die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
    •    ggf. Bescheid über die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft
    •    ggf. Nachweise über Namensänderung(en)
    •    Aktuelle ERWEITERTE MELDEBESCHEINIGUNG mit Vermerk der Staatsangehörigkeit(en) sowie des Familienstandes,
          nicht älter als 4 Wochen (bei Minderjährigen: VOM ÖSTERREICHISCHEN ELTERNTEIL UND KIND SEPARAT)
    •    Nachweis akad. Grad(e), falls Eintrag auf Staatsbürgerschaftsnachweis gewünscht
     
    Ausländische Urkunden, welche nicht international oder in englischer Sprache ausgestellt sind, werden nur mit deutscher Übersetzung (von einem beeideten Dolmetscher bzw. einem anerkannten Übersetzungsbüro) und ggf. mit dem erforderlichen Beglaubigungsvermerk (Apostille bzw. volle diplomatische Beglaubigung) akzeptiert.
     
    Die Antragstellung ist persönlich oder per Post möglich. Persönlich: An der ÖB Berlin oder an einem Honorarkonsulat in Ihrer Nähe.    Per Post: Ausschließlich an der ÖB Berlin möglich, die Unterschrift auf dem Antrag muss vorher beglaubigt (bei jeder siegelführenden Dienststelle bzw. Notar) und der Beleg über die auf das Konto der Botschaft (sh. unten) überwiesenen Gebühren mitgesandt werden.
     
    ABA - Invest in Austria

    ABA – Invest in Austria ist die Betriebsansiedlungsagentur der österreichischen Standortagentur Austrian Business Agency (ABA), die zum Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) ressortiert. Das Service von ABA –Invest in Austria ist kostenlos. Wir beraten interessierte Unternehmen, die sich in Österreich niederlassen wollen bei allen standortrelevanten Fragen, informieren über den Wirtschaftsstandort Österreich und sprechen aktiv potenzielle Investoren an. Von unserem Head-Office in Wien aus bearbeiten rund 32 MitarbeiterInnen Projekte in Europa, USA, Kanada und Asien.

    Facts & Figures
    2018 konnte ABA – Invest in Austria 355 internationale Unternehmen bei der Niederlassung in Österreich erfolgreich beraten, die 2.888 neue Arbeitsplätze schufen und 734 Mio. Euro investierten. Seit der Gründung 1982 wurden mit Unterstützung von ABA – Invest in Austria 60.598 neue Arbeitsplätze geschaffen sowie Investitionen in der Höhe von rund 9,9 Mrd. Euro in Österreich getätigt.
    Neben ABA – Invest in Austria bewerben die beiden anderen Abteilungen der Austrian Business Agency ABA – Work in Austria und Location Austria Österreich im Ausland als attraktiven Arbeitsmarkt für Fachkräfte sowie als Drehort für internationale Filmproduktionen.

    Familienfreundliches Unternehmen
    Als Arbeitgeber ist es der Austrian Business Agency besonders wichtig, engagierten MitarbeiterInnen ein angenehmes, möglichst flexibles Arbeitsklima zu bieten und für sie Möglichkeiten zu schaffen, um Familie und Karriere gut miteinander zu vereinbaren. 2015 wurde die ABA vom Bundesministerium für Familien und Jugend mit dem Titel „Familienfreundliches Unternehmen" ausgezeichnet.